Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart
Wir haben uns auf das Maklerrecht, das Erbrecht und das Familienrecht spezialisiert. Lernen Sie hier diese Schwerpunkte unserer Kanzlei kennen.
Erbrecht
Unserer Kanzlei ist die Beratung vor einem Erbfall sowie die Vertretung in einer Nachlasssache ein besonderes Anliegen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Probleme und Fragen rund um einen Todesfall. Zudem besteht unsere Tätigkeit in der Testamentsvollstreckung.
Im Erbrecht ist es erfahrungsgemäß besonders wichtig, rechtzeitig Vorsorge für den eigenen Nachlass zu treffen. Häufig werden dadurch kostspielige Streitigkeiten bei einem Erbfall vermieden. Wir beraten Sie umfassend – ggf. in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
Familienrecht
Immer mehr Ehen werden auch mit ausländischen Mitbürgerinnen oder Mitbürgern geschlossen. Sowohl bei der Eheschließung als auch bei Trennung und Scheidung ist deshalb eine umfassende Beratung über die Rechtslage unbedingt geboten, nicht zuletzt aufgrund der sich ständig ändernden Bestimmungen im internationalen Privatrecht. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein beratenwir Sie auch hier kompetent.
Das Familienrecht besteht nicht nur aus der Ehescheidung. Folgesachen wie Kindes- und Ehegattenunterhaltund die Verteilung des Hausrats sind häufig – und bestenfalls– frühzeitig miteinzubeziehen, soweit erforderlich.
Maklerrecht
Am 23.12.2020 treten wesentliche Änderungen im Maklerrecht in Kraft. Eine Doppelmaklerei ist nur noch insoweit zulässig, als sich die Kaufvertragsparteienin gleicher Höhezur Courtageleistung verpflichten.
Die Vermittlung von Immobilien – insbesondere im Internet – wirfthäufig Fragen in Bezug auf dieFälligkeit einer Maklerprovision auf. Rechtzeitige Information erspart vermeidbaren Ärger
Mietrecht
Neues Wohnungseigentumsgesetz – ab voraussichtlich 01.12.2020
Sanierung und Modernisierungkönnen künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Jeder Wohnungseigentümer hat u.a.
Mietrecht in Corona-Zeiten
Eine Kündigung war bis zum 30.06.2020 wegen ausgefallener Mietzahlungen – sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte – nicht möglich. Dies muss der Mieter glaubhaft machen. Sonstige Kündigungsrechte des Vermieters, die nicht auf dem Zahlungsverzug beruhen, bestehen weiterhin.
Suchen Sie eine Anwaltskanzlei, um sich rechtlich beraten zu lassen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.